Es ist mühselig, hier auf jede verleumderische Unwahrheit im einzelnen einzugehen. Stephani hat sich auf dem Rechtsweg erfolgreich gegen die bösartige Kampagne gewehrt. (Siehe dazu: Am medialen Pranger und auch Kontroverse rumäniendeutscher Literaten) Das Ergebnis sind Gerichtsentscheidungen mit schriftlich niedergelegten Verboten, uzw. haben das Landesgericht München I und das Oberlandesgericht München in mehreren Urteilsaussprüchen entschieden und gerichtliche Verbote erlassen.

Im Interesse der historischen Wahrheit soll das hier mitgeteilt werden.

Dazu die Beispiele:

Durch das Verfahren Claus Stephani gegen Richard Wagner, LG München I Urteil vom 17.01.2011 Az 25 O 24213/10 besteht gegen Wagner das rechtskräftig gewordene Verbot gegen die Behauptung,

  • der „Verfügungskläger [Claus Stephani]  […] galt als zuverlässiger Zuträger, er wurde für seine geheime Tätigkeit sogar belohnt. In den Akten fand sich eine Quittung über 500 Lei, die sein Führungsoffizier 1977 beantragte, um ‚Moga’ ein Geschenk zu machen. Die Quittung können Sie hier einsehen: http://4.bp.blogspot.com/_l8_SgzJ6_uM/TO7qvc97c0I/AAAAAAAAAYQ/MEe8raggkfg/s1600/D+13381+vol+7+f+380.jpg Worin das Geschenk bestand wissen wir nicht. Vielleicht sagt es uns ja demnächst Stephani. Schwester Lüge? Bruder Schmerz? 500 Lei war 1977 ein Durchschnitts-Wochenlohn.“

Durch das Verfahren Claus Stephani gegen Stefan Sienerth, OLG München Urteil vom 27.09.2011 Az 18 U 2439/11 Pre besteht gegen Sienerth das rechtskräftig gewordene Verbot gegen die Behauptung,

  • „der Verfügungskläger [Claus Stephani] habe in den 70er Jahren unter dem Securitate-Decknamen ‚Moga‘ und in den 80er Jahren unter dem Securitate-Decknamen ‚Marin‘ zahlreiche Interna aus der Redaktion der ‚Neuen Literatur‘ über die Neue-Literatur-Redakteure Gerhardt Csejka, Anemone Latzina, Arnold Hauser sowie allgemein über den rumäniendeutschen Literaturbetrieb, dabei über den Schriftsteller Richard Wagner und weitere Mitglieder der ‚Aktionsgruppe Banat‘ der Securitate geliefert und seine Kollegen oft schwer belastet, wie in dem Artikel der FAZ vom 12.03.2011, Nr. 60 unter ‚Bilder und Zeichen‘ Z 3 5. Spalte 4. Absatz geschehen“. (Diese  FAZ-Darstellung von Stefan Sienerth ist mittlerweile nicht mehr unter www.faz.net abrufbar. Gegen Sienerth, seit Jahren Direktor des Münchner IKGS e.V.,  waren vorher schon sechs weitere Verbote, erlassen durch das Landgericht München I Az 9 0 7609/11, rechtskräftig geworden.)

Weiterhin durch das Verfahren Claus Stephani gegen Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. und gegen Richard Wagner beim OLG München besteht das Urteil 18 U 1737/12 Pre vom 30.10.2012 (das Urteil ist rechtskräftig)  mit mehreren Verboten, u.a.:

  • Verbot  Nr. 5, zu behaupten, „auf mehreren dienstinternen Schriftstücken der ehemaligen rumänischen Staatssicherheit Securitate lägen mehrere Exemplare von Unterschriften von Dr. Claus Stephani vor, wenn dies so geschieht wie in dem Artikel „Claus Stephani, ‚Mircea Moga‘, ‚Moga‘ & ‚Marin‘  in der ‚Siebenbürgische Zeitung‘ vom 16.12.2010 – Onlineausgabe;“
  • und Verbot Nr. 7, zu behaupten, „in Bezug auf die in Bukarest ansässig gewesene Redaktion der deutschsprachigen Zeitschrift ‚Neue Literatur‘ habe das Redaktionsmitglied Claus Stephani der rumänischen Staatssicherheit Securitate ‚Interna aus der Redaktion mitgeteilt, vor allem Zensurprobleme einzelner Autoren, und das Verhalten der Redakteure dazu. Es werden Details aus dem Privatleben der Menschen berichtet, vor allem aber Äußerungen über die politische Lage im Reich des Ceauşescu.‘, wenn dies so geschieht wie in dem Artikel „Claus Stephani, ‚Mircea Moga‘, ‚Moga‘ & ‚Marin‘ in der ‚Siebenbürgische Zeitung‘ vom 16.12.2010 – Onlineausgabe.“

(Dieser vormals von Richard Wagner verfasste Beitrag  „Claus Stephani, ‚Mircea Moga‘, ‚Moga‘ & ‚Marin’“ ist mittlerweile nicht mehr unter www.siebenbuerger.de  online abrufbar.)

© Claus Stephani, 11. Dezember 2012