Es ist mühselig, hier auf jede verleumderische Unwahrheit im einzelnen einzugehen. Stephani hat sich auf dem Rechtsweg erfolgreich gegen die bösartige Kampagne gewehrt. (Siehe dazu: Am medialen Pranger und auch Kontroverse rumäniendeutscher Literaten) Das Ergebnis sind Gerichtsentscheidungen mit schriftlich niedergelegten Verboten, uzw. haben das Landesgericht München I und das Oberlandesgericht München in mehreren Urteilsaussprüchen entschieden...
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